Entschuldigungsregelung THR

Regelungen bei Krankheit

 
Kann ein/e Schüler/in aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht die Schule besuchen, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer  unverzüglich per WebUntis-Abwesenheitsmeldung oder Anruf im Sekretariat mitzuteilen (es besteht eine Entschuldigungspflicht). 
Im Anschluss an die digitale oder mündliche Abwesenheitsmeldung muss eine schriftliche Mitteilung/Entschuldigung in der Regel binnen drei Tagen nachgereicht werden. 

Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit der/des Schüler/in, der Teilnahmepflicht nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen,  kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses/Attestes verlangt werden. 
In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann die Schulleitung auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. 

Der versäumte Unterrichtsstoff muss eigenverantwortlich nachgeholt werden. Etwaige Materialien sind bei Mitschüler*innen und Lehrkräften zu erfragen.